Datenschutzerklärung:
Art und Zweck der verarbeiteten Daten:
Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der (ungeborenen/geborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person, sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbdingung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherheit der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art. 9 Abs. 3 DSGVO.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen.
Weitergabe der Daten:
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
Dauer der Speicherung:
Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14b UStG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.
Nach §630f Abs 3 BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation der Hebammenversorgung von zehn Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen Hebammenberufsordnung, sofern dort nicht längere Fristen vorgesehen sind. Im Hinblick auf §199 Abs.2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die Dokumentation 30 Jahre aufzubewahren. Danach werden die Daten unwiderruflich gelöscht.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, und Wiederspruchsrecht gegen die Verarbeitung:
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben sie ggf. ein Wiederspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde:
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde:
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Promenade 18, 91522 Ansbach
Tel: 0981/1800930
Mail: poststelle@lda.bayern.de
Website: www.lda.bayern.de
Allgemeine Vertragsbedingungen
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen der Hebamme Nikola Dillmann und der Leistungsempfängerin.
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen treten mit Abschluss eines Behandlungsvertrages in Kraft.
Haftung:
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit der Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.
Im Falle einer Vertretung durch eine andere Hebamme oder sofern ein Arzt/Rettungsdienst hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/diesem ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich-veranlassten Leistungen, sowie die Behandlung durch andere Hebammen oder andere Berufsgruppen.
Terminverlegung:
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so zügig wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Termine die von der Leistungsempfängerin nicht mindestens 24h im Voraus abgesagt werden, können durch die Hebamme privat in Rechnung gestellt werden.
Erreichbarkeit:
Die Hebamme bietet keine 24-Stunden Rufbereitschaft.
In NOTFÄLLEN kontaktieren Sie immer die betreuende GynäkologIn, KinderärztIn, oder die Notrufnummer 112.
Abrechnung bei gesetzlich krankenversicherten Leistungsempfängerinnen:
Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die Leistungen direkt mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab.
Davon nicht umfasst sind separat vereinbarte Wahlleistungen. Für diese ist die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerin zur Zahlung verpflichtet.
(Eine detaillierte Differenzierung zwischen Kassenleistung und Wahlleistung erfolgt im Behandlungsvertrag zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin)
Abrechnung bei privatversicherten Leistungsempfängerinnen:
Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebamme nach dieser AVB verpflichtet.
Bei Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären.
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der auf der Rechnung vermerkten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§286 Abs 2 BGB).
Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,- Euro berechnet werden.
Abrechnung bei sonstigen Kostenträgern:
Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden, schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahme-erklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen der Hebammenbetreuung umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, ist die Leistungsempfängerin als Selbstzahlerin zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet.
Aufrechnung:
Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
Vorauszahlungen:
Sofern die Leistungsempfängerin Wahlleistungen mit der Hebamme Nikola Dillmann vereinbart hat, kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die unwirksamen Bestimmungen sollen ersetzt werden durch eine solche Regelung, die der unwirksamen am nächsten kommt.
Tüketici, ağırlıklı olarak ticari veya bağımsız mesleki faaliyetlerine atfedilemeyecek amaçlarla hukuki bir işlem gerçekleştiren herhangi bir gerçek kişidir. Ebe/ebelik pratiği katılımcıya şunu belirtmektedir: Bu sözleşmeyi 14 gün içerisinde sebep göstermeksizin fesih hakkına sahipsiniz. İptal süresi sözleşmenin imzalandığı günden itibaren 14 gündür. Cayma hakkınızı kullanmak için, bu sözleşmeden çekilme kararınızı ebeye açık bir beyanla (örneğin posta veya e-posta yoluyla gönderilen bir mektup) bildirmelisiniz. İptal süresinin karşılanması için, iptal hakkınızı kullandığınıza ilişkin bildirimi, iptal süresi dolmadan göndermeniz yeterlidir.
İptalin sonuçları
Ebe/ebelik muayenehanesi, katılımcıdan aldığı tüm ödemeleri derhal, ancak en geç iptal bildiriminin alındığı günden itibaren 14 gün içinde geri ödemek zorundadır. Katılımcı, hizmetin iptal döneminde başlamasını talep etmişse, o ana kadar kullanılan hizmetin oranına karşılık gelen uygun bir tutarı ebelik muayenehanesine ödemek zorundadır.